Hausverwaltung
Hausverwaltung
Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist schlecht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter. Nach § 20 WEG ist die Bestellung eines Verwalters empfehlenswert. Zu unseren Leistungen gehören:
- Kaufmännische Leistungen
- Getrennte Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
- Einzug fälliger Lasten- und Kostenbeiträge
- Ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung
- Erstellung des Wirtschaftsplanes pro Wirtschaftsjahr
- jährliche Betriebskostenabrechnungen
- Heizkostenabrechnungen
- Technische Leistungen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Sturmschäden, Schäden durch Rohrbruch und andere Schäden
- Einholung von Angeboten für Instandhaltungen
- Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen