Barrierefreies Bad und WC - Komfort für Generationen

Hausverwaltung

Hausverwaltung


Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist schlecht denkbar ohne ein besonderes Organ – den Verwalter. Nach § 20 WEG ist die Bestellung eines Verwalters empfehlenswert. Zu unseren Leistungen gehören:

 
  • Kaufmännische Leistungen
    • Getrennte Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
    • Einzug fälliger Lasten- und Kostenbeiträge
    • Ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung
    • Erstellung des Wirtschaftsplanes pro Wirtschaftsjahr
    • jährliche Betriebskostenabrechnungen
    • Heizkostenabrechnungen
  • Technische Leistungen
    • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Sturmschäden, Schäden durch Rohrbruch und andere Schäden
    • Einholung von Angeboten für Instandhaltungen
    • Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen